Außerordentliche Erträge
In Kürze
Außerordentliche Erträge erfassen betriebliche Erträge außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sie werden handelsrechtlich gesondert beurteilt und beeinflussen die Darstellung des Unternehmensergebnisses.
Definition
Außerordentliche Erträge ist ein handelsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Erträge, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs entstehen und nicht regelmäßig anfallen. Außerordentliche Erträge liegen vor, wenn ihre Entstehung zwar betrieblich veranlasst ist, jedoch atypisch bleibt. Maßgeblich ist, dass diese Erträge nach Art oder Umfang nicht der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Die handelsrechtliche Einordnung der Außerordentliche Erträge erfolgt nach § 277 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB). Danach sind sie gesondert zu beurteilen, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage erheblich sind. Eine dauerhafte Wiederholung oder planmäßige Erzielung schließt die Qualifikation als Außerordentliche Erträge aus. Von Umsatzerlösen sind sie abzugrenzen, da diese aus der gewöhnlichen Leistungserbringung resultieren. In der Praxis beeinflussen Außerordentliche Erträge die Transparenz des Jahresabschlusses und die Analyse der wirtschaftlichen Lage.