Außergewöhnliche Belastungen
In Kürze
Außergewöhnliche Belastungen beschreiben steuerlich relevante Aufwendungen außerhalb üblicher Lebensführung. Sie mindern die Einkommensteuer nur bei Überschreiten einer individuell bestimmten Belastungsgrenze.
Definition
Außergewöhnliche Belastungen ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet private Aufwendungen, die zwangsläufig entstehen und die übliche Belastung vergleichbarer Steuerpflichtiger überschreiten. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn objektiv festgelegt ist, dass sich der Steuerpflichtige diesen Aufwendungen nicht entziehen kann. Maßgeblich ist dabei, dass die Belastung höher ist als bei Personen mit ähnlichen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen. Die Berücksichtigung setzt voraus, dass es sich nicht um Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt. Rechtsgrundlage ist § 33 Einkommensteuergesetz (EStG), der den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte regelt. Abziehbar ist ausschließlich der Teil der Aufwendungen, der die gesetzlich bestimmte zumutbare Belastung übersteigt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen steuerlichen Berücksichtigung besteht nicht. Außergewöhnliche Belastungen sind von steuerlichen Pauschbeträgen abzugrenzen, die unabhängig vom Einzelfall gewährt werden. In der Praxis beeinflusst der Begriff die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer im Veranlagungsverfahren.