Auswahlrichtlinien
In Kürze
Auswahlrichtlinien regeln die objektive Auswahl zwischen mehreren Beschäftigten bei personellen Einzelmaßnahmen. Sie strukturieren die Entscheidungsfindung des Arbeitgebers anhand festgelegter Kriterien.
Definition
Auswahlrichtlinien sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen verbindlich festgelegte Grundsätze zur Auswahl unter mehreren Personen bei personellen Einzelmaßnahmen. Auswahlrichtlinien erfassen Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen sowie Kündigungen und ordnen hierfür fachliche, persönliche oder soziale Kriterien zu. Voraussetzung ist, dass mehrere vergleichbare Arbeitnehmer oder Bewerber für dieselbe Maßnahme in Betracht kommen. Die Kriterien sind abstrakt bestimmt, vorab festgelegt und auf zukünftige Auswahlentscheidungen gerichtet. Die Anwendung erfolgt unabhängig von individuellen Erwägungen und begrenzt den arbeitgeberseitigen Entscheidungsspielraum objektiv. Rechtsgrundlage ist § 95 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG als mitbestimmungspflichtige Regelungsmaterie. Auswahlrichtlinien entfalten keine unmittelbare Wirkung auf den Bestand einzelner Arbeitsverhältnisse. Sie sind von der konkreten Auswahlentscheidung im Einzelfall rechtlich zu unterscheiden. Auswahlrichtlinien dienen in der Praxis der Standardisierung, Nachvollziehbarkeit und rechtssicheren Durchführung personeller Maßnahmen.