AVB
In Kürze
AVB bezeichnet standardisierte Vertragsbedingungen im Versicherungsverhältnis. Sie regeln Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
Definition
AVB ist ein versicherungsrechtlicher Begriff. AVB bezeichnet die vorformulierten allgemeinen Versicherungsbedingungen, die den Inhalt eines Versicherungsvertrags standardisiert festlegen. AVB liegt vor, wenn Vertragsregelungen einseitig durch den Versicherer für eine Vielzahl von Verträgen vorgegeben sind. Sie enthalten insbesondere Bestimmungen zu Leistungsumfang, Obliegenheiten, Risikoausschlüssen und Vertragsbeendigung. AVB werden Bestandteil des Versicherungsvertrags, sofern sie wirksam einbezogen und dem Versicherungsnehmer zugänglich gemacht sind. Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (Versicherungsvertragsgesetz, VVG) in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). AVB begründet keine eigenständige Versicherungspflicht oder Leistungszusage außerhalb des konkreten Vertrags. Abzugrenzen ist AVB von individuell ausgehandelten Versicherungsvereinbarungen. In der Praxis bestimmen AVB maßgeblich die rechtliche Ausgestaltung und Durchsetzung von Versicherungsleistungen.