Basiskonto
In Kürze
Basiskonto bezeichnet ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen für Verbraucher. Es ermöglicht die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr unabhängig von wirtschaftlichen Verhältnissen.
Definition
Basiskonto ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Zahlungskonto mit gesetzlich festgelegten grundlegenden Funktionen für Verbraucher. Ein Basiskonto liegt vor, wenn das Konto auf Guthabenbasis geführt wird und grundlegende Zahlungsdienste ermöglicht. Zu diesen Diensten zählen Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften sowie kartengebundene Zahlungsvorgänge. Das Basiskonto setzt voraus, dass der Kontoinhaber Verbraucher ist und sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Verpflichtete Institute sind Kreditinstitute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. Rechtsgrundlagen sind das Zahlungskontengesetz in den §§ 30 bis 45 ZKG. Ein Basiskonto begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder Überziehungsmöglichkeiten. Abzugrenzen ist das Basiskonto von vollumfänglichen Girokonten mit vertraglich vereinbartem Kreditrahmen. In der Praxis dient das Basiskonto der Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Zahlungsverkehr.