Basel II
In Kürze
Basel II bezeichnet internationale Eigenkapitalregeln für Banken. Ziel ist eine risikoorientierte Absicherung bankgeschäftlicher Tätigkeiten.
Definition
Basel II ist ein bankaufsichtsrechtlicher Begriff zur Regulierung von Eigenkapitalanforderungen international tätiger Kreditinstitute. Der Begriff bezeichnet eine internationale Rahmenvereinbarung zur risikoorientierten Unterlegung bankgeschäftlicher Risiken mit Eigenmitteln. Basel II liegt vor, wenn Eigenkapitalanforderungen systematisch an Kredit-, Markt- und operationelle Risiken gekoppelt sind. Vorausgesetzt ist ferner ein gestuftes Aufsichtskonzept mit Mindestkapitalquoten, Aufsichtsüberprüfung und erweiterten Offenlegungspflichten. Die Vereinbarung wurde vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht entwickelt und international durch nationales Aufsichtsrecht umgesetzt. Basel II begründet keine unmittelbaren Individualansprüche von Kunden oder Unternehmen gegenüber Kreditinstituten. Abzugrenzen ist Basel II von nachfolgenden Reformwerken, die unter dem Regelungsrahmen Basel III zusammengefasst werden. In der Praxis beeinflusst das Regelwerk insbesondere Kreditvergabeentscheidungen, Risikobewertung und Eigenkapitalplanung von Banken.