Barzahlung
In Kürze
Barzahlung bezeichnet die unmittelbare Erfüllung einer Geldschuld durch Übergabe von Bargeld. Die Zahlung wirkt sofort schuldbefreiend und erfordert keinen zwischengeschalteten Zahlungsdienst.
Definition
Barzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Erfüllung einer Geldleistung durch unmittelbare Übergabe gesetzlicher Zahlungsmittel zwischen Schuldner und Gläubiger. Barzahlung liegt vor, wenn der geschuldete Betrag vollständig in Bargeld übergeben ist. Die Leistung bewirkt mit der Übergabe die sofortige Erfüllung der Geldschuld ohne weitere Abwicklungsakte. Barzahlung setzt objektiv voraus, dass Bargeld in gesetzlicher Währung körperlich übergeben und angenommen wird. Eine zeitliche Verzögerung zwischen Leistung und Erfüllungswirkung ist systematisch ausgeschlossen. Rechtsgrundlagen sind § 362 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 368 BGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl dieser Zahlungsform besteht nicht. Abzugrenzen ist Barzahlung von unbaren Zahlungsformen mit vermittelten Zahlungswegen. In der Praxis ist Barzahlung vor allem bei unmittelbaren Leistungsaustauschen mit sofortiger Entgeltwirkung relevant.