Barwert
In Kürze
Der Barwert beschreibt den heutigen rechnerischen Wert zukünftiger Zahlungsströme. Er dient der einheitlichen Bewertung zeitlich gestreckter Geldflüsse.
Definition
Der Barwert ist ein finanzmathematischer Begriff zur zeitlichen Bewertung zukünftiger Zahlungsströme. Er bezeichnet den auf einen Bewertungsstichtag abgezinsten Wert einer oder mehrerer künftig fälliger Zahlungen. Der Barwert liegt vor, wenn zukünftige Ein- oder Auszahlungen mit einem festgelegten Zinssatz abgezinst werden. Voraussetzung ist die Festlegung eines Zinssatzes sowie eines klar bestimmten Zahlungszeitpunkts oder Zahlungszeitraums. Der Barwert ist gesetzlich relevant bei der Bewertung von Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Rechtsgrundlage ist § 253 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie § 6 Einkommensteuergesetz (EStG) für steuerliche Bewertungen. Der Barwert begründet keinen Anspruch auf eine tatsächliche Zahlung in dieser Höhe. Abzugrenzen ist der Barwert vom Nettobarwert, der Investitionsauszahlungen zusätzlich berücksichtigt. In der Praxis wird der Barwert zur Vergleichbarkeit unterschiedlicher Zahlungsströme verwendet.