Bedarf
In Kürze
Bedarf beschreibt die wirtschaftlich realisierbare Ausprägung menschlicher Bedürfnisse. Der Begriff kennzeichnet eine durch Kaufkraft konkretisierte Nachfragefähigkeit.
Definition
Bedarf ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur sachlichen Beschreibung wirtschaftlich relevanter Ressourcen- und Leistungsanforderungen. Er bezeichnet die konkretisierte Ausprägung eines Bedürfnisses unter Einsatz vorhandener finanzieller oder organisatorischer Mittel. Tatbestandlich liegt Bedarf vor, wenn ein Bedürfnis mit objektiver Fähigkeit zur marktbezogenen oder betrieblichen Realisierung verbunden ist. Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt anhand quantifizierbarer Faktoren wie Umfang, Zeitpunkt und Zweck der Leistung. Im Arbeitsrecht bezieht sich Bedarf regelmäßig auf Personal-, Qualifikations- oder Einsatzanforderungen innerhalb betrieblicher Strukturen. Bedarf ist von subjektiven Wunschvorstellungen ohne tatsächliche Realisierungsmöglichkeit begrifflich getrennt. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Bereitstellung oder Deckung durch Dritte. Abzugrenzen ist Bedarf von der Nachfrage als tatsächlichem Marktverhalten. In der Praxis dient Bedarf der planerischen Steuerung von Ressourcen, Beschäftigung und betrieblichen Entscheidungen.