Befristung
In Kürze
Befristung bezeichnet die zeitliche Begrenzung eines Arbeitsverhältnisses durch vertragliche Festlegung eines Endes. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch ohne Kündigung mit Fristablauf oder Zweckverwirklichung.
Definition
Befristung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur zeitlichen Begrenzung von Arbeitsverhältnissen im individuellen Vertragsrecht. Sie beschreibt die vertragliche Festlegung eines Endzeitpunkts oder Zwecks, mit dem das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Eine Befristung liegt vor, wenn Dauer oder Zweck objektiv bestimmt und vertraglich eindeutig festgelegt ist. Wirksam vorausgesetzt ist die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform vor Arbeitsaufnahme ohne nachträgliche Heilungsmöglichkeit. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), insbesondere § 14 TzBfG. Das vereinbarte Vertragsende tritt nach § 15 TzBfG mit Zeitablauf oder Zweckerreichung ein. Die Befristung begründet keinen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus. Sie ist von der Kündigung abzugrenzen, da keine einseitige Beendigungserklärung erforderlich ist. In der Praxis steuert die Befristung Personalplanung und Risikoverteilung bei zeitlich begrenztem Beschäftigungsbedarf.