Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
In Kürze
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst staatliche Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung von Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie verbindet Beratung, Betreuung und finanzielle Förderung im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Definition
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur institutionellen Unterstützung schwerbehinderter Menschen im Beschäftigungssystem. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben bezeichnet Leistungen des Integrationsamts zur Sicherung, Stabilisierung und Förderung bestehender oder angestrebter Arbeitsverhältnisse. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben liegt vor, wenn individuelle persönliche, fachliche oder finanzielle Unterstützungsleistungen arbeitsplatzbezogen festgelegt sind. Rechtsgrundlage ist § 185 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) als zentrale Zuständigkeitsnorm. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Leistungen oder deren konkrete Ausgestaltung. Sie ist von Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durch ihre arbeitsplatzbezogene Nachrangigkeit abzugrenzen. In der Praxis dient sie der fortlaufenden Sicherung von Beschäftigung und Vermeidung arbeitsbedingter Teilhaberisiken.