Beleidigung
In Kürze
Die Beleidigung beschreibt einen strafrechtlich relevanten Angriff auf die persönliche Ehre durch Werturteile. Maßgeblich ist die ehrverletzende Kundgabe gegenüber oder über eine andere Person.
Definition
Beleidigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die strafrechtlich relevante Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer anderen Person. Die Beleidigung erfasst ehrverletzende Werturteile, die nicht dem Wahrheitsbeweis zugänglich sind. Voraussetzung ist eine nach außen erkennbare Äußerung oder Handlung mit ehrminderndem Bedeutungsgehalt. Die Tatbestandsverwirklichung setzt objektiv eine Eignung zur Ehrverletzung und subjektiv vorsätzliches Handeln voraus. Eine Beleidigung liegt unabhängig von der Form der Kundgabe durch Worte, Gesten oder symbolische Handlungen vor. Rechtsgrundlage ist § 185 Strafgesetzbuch, abgekürzt StGB. Die Beleidigung wird als Antragsdelikt nur auf Strafantrag des Verletzten verfolgt. Sie begründet keine Strafbarkeit bei bloß versehentlicher Ehrverletzung ohne Vorsatz. Abzugrenzen ist die Beleidigung von der üblen Nachrede, die unwahre Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten voraussetzt. In der Praxis besitzt die Beleidigung Bedeutung für arbeitsrechtliche Sanktionen bei ehrverletzendem Verhalten im Betrieb.