Benachteiligungsverbot
In Kürze
Das Benachteiligungsverbot beschreibt ein rechtliches Gleichbehandlungsprinzip im Arbeitsleben. Es untersagt sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen wegen bestimmter persönlicher Merkmale.
Definition
Das Benachteiligungsverbot ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es untersagt jede ungünstigere Behandlung von Beschäftigten aufgrund gesetzlich geschützter persönlicher Merkmale. Das Benachteiligungsverbot erfasst unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen in allen Phasen arbeitsbezogener Rechtsverhältnisse. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine weniger günstige Behandlung objektiv an ein geschütztes Merkmal anknüpft. Maßgeblich ist, dass Regelungen, Kriterien oder Maßnahmen typischerweise nachteilig auf betroffene Personen wirken. Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, insbesondere § 7 AGG. Ergänzend gilt für schwerbehinderte Menschen § 164 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses entsteht durch das Benachteiligungsverbot nicht. Vom Benachteiligungsverbot zu unterscheiden ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ohne Merkmalsbezug. In der Praxis steuert das Benachteiligungsverbot die rechtmäßige Ausgestaltung von Auswahlentscheidungen, Arbeitsbedingungen und Beendigungsmaßnahmen.