Berichtswesen
In Kürze
Berichtswesen ist ein strukturierter Prozess zur Aufbereitung unternehmensbezogener Informationen. Es dient der regelmäßigen oder anlassbezogenen Information von Entscheidungsträgern.
Definition
Berichtswesen ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Es bezeichnet die systematische Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung entscheidungsrelevanter Unternehmensinformationen in strukturierter Form. Berichtswesen liegt vor, wenn Daten aus Rechnungswesen, Kostenrechnung oder operativen Systemen zielgerichtet ausgewertet werden. Die Informationen müssen sachlich richtig, zeitnah, vergleichbar und adressatengerecht aufbereitet sein. Berichtswesen erfolgt regelmäßig, periodisch oder anlassbezogen zur Unterstützung von Steuerungs- und Überwachungsfunktionen. Rechtsgrundlagen sind handelsrechtliche Vorschriften, insbesondere § 238 Handelsgesetzbuch (HGB), soweit Aufzeichnungspflichten betroffen sind. Ein eigenständiger rechtlicher Anspruch auf Erstellung bestimmter Berichte wird dadurch nicht begründet. Abzugrenzen ist Berichtswesen von der reinen Buchführung ohne analytische Auswertung. In der Unternehmenspraxis unterstützt Berichtswesen Führungskräfte bei Planung, Kontrolle und Entscheidungsfindung.