Berufsausbildungsvertrag
In Kürze
Der Berufsausbildungsvertrag regelt die betriebliche Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Er begründet ein besonderes Ausbildungsverhältnis mit festgelegten Rechten und Pflichten.
Definition
Der Berufsausbildungsvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er begründet ein Berufsausbildungsverhältnis zwischen Auszubildenden und Ausbildenden in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der Berufsausbildungsvertrag liegt vor, wenn Ausbildungspflichten, Vergütung und Ausbildungsziel verbindlich festgelegt sind. Voraussetzung ist die Festlegung von Beginn, Dauer, Probezeit, Ausbildungsort und sachlicher Gliederung der Ausbildung. Der Vertrag bedarf einer Niederschrift mit Mindestangaben nach dem Berufsbildungsgesetz, BBiG. Rechtsgrundlage ist § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Verbindung mit § 11 BBiG. Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses entsteht durch den Berufsausbildungsvertrag nicht. Er ist von einem Arbeitsvertrag abzugrenzen, da der Ausbildungszweck den Leistungsaustausch überlagert. In der Praxis bildet der Berufsausbildungsvertrag die rechtliche Grundlage für Durchführung, Kontrolle und Beendigung der betrieblichen Berufsausbildung.