Berufsschule
In Kürze
Die Berufsschule ist der schulische Lernort innerhalb der dualen Berufsausbildung. Sie vermittelt fachtheoretische und allgemeinbildende Inhalte während der Ausbildungszeit.
Definition
Berufsschule ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet den schulischen Lernort der dualen Berufsausbildung. Der Begriff erfasst staatliche Schulen, die fachtheoretische und allgemeinbildende Inhalte für Auszubildende vermitteln. Berufsschule gehört systematisch zur betrieblich gebundenen Ausbildung und ergänzt die praktische Unterweisung im Ausbildungsbetrieb. Sie liegt vor, wenn Auszubildende aufgrund öffentlich rechtlicher Schulpflicht oder Freistellungspflicht unterrichtet werden. Die Teilnahme setzt ein bestehendes Ausbildungsverhältnis und die Zuordnung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf voraus. Rechtsgrundlage der Freistellung ist § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für minderjährige und volljährige Auszubildende. Eine eigenständige arbeitsvertragliche Leistungspflicht des Ausbildungsbetriebs wird durch den Schulbesuch nicht begründet. Berufsschule ist vom Ausbildungsbetrieb abzugrenzen, der ausschließlich für die praktische Vermittlung zuständig ist. In der Praxis beeinflusst die Berufsschule die Anrechnung von Ausbildungszeit, Vergütungspflichten und Einsatzmöglichkeiten.