Berufsunfähigkeitsrente
In Kürze
Die Berufsunfähigkeitsrente bezeichnet eine laufende Geldleistung bei dauerhaft eingeschränkter Berufsausübung aus gesundheitlichen Gründen. Maßgeblich sind der zuletzt ausgeübte Beruf und festgelegte sozialrechtliche oder vertragliche Voraussetzungen.
Definition
Berufsunfähigkeitsrente ist ein rentenrechtliches Leistungsinstrument. Sie beschreibt eine regelmäßig wiederkehrende Geldleistung bei dauerhaft eingeschränkter Ausübbarkeit des bisherigen Berufs. Die Leistung setzt voraus, dass die berufliche Leistungsfähigkeit gesundheitlich erheblich gemindert ist. Maßstab ist der zuletzt ausgeübte Hauptberuf mit seinen konkreten Anforderungen. Die Minderung muss objektiv feststellbar und regelmäßig medizinisch begutachtet sein. Berufsunfähigkeitsrente liegt sozialrechtlich vor, wenn die Voraussetzungen nach § 240 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) erfüllt sind. Für private Versicherungsverhältnisse richtet sich die Leistungspflicht nach § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Berufsunfähigkeitsrente entsteht nicht automatisch, sondern nur bei Vorliegen der jeweils geregelten Anspruchsvoraussetzungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung besteht nicht außerhalb der ausdrücklich geregelten Übergangsfälle. Sie ist von der Erwerbsminderungsrente abzugrenzen, die auf die allgemeine Arbeitsfähigkeit abstellt. Die Berufsunfähigkeitsrente ist praxisrelevant bei der Einkommenssicherung und bei der rechtlichen Bewertung von Versicherungsleistungen.