Besitzdiener
In Kürze
Besitzdiener bezeichnet die weisungsgebundene Ausübung tatsächlicher Sachherrschaft für eine andere Person. Die Einordnung erfolgt unabhängig von eigenen Besitz- oder Eigentumsrechten.
Definition
Besitzdiener ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die weisungsgebundene Ausübung tatsächlicher Sachherrschaft für einen anderen beschreibt. Der Begriff ordnet Personen ein, die Sachen im Rahmen abhängiger Tätigkeit faktisch beherrschen dauerhaft und organisatorisch eingebunden sind. Besitzdiener liegt vor, wenn tatsächliche Gewalt über eine Sache im sozialen Abhängigkeitsverhältnis ausgeübt wird. Vorausgesetzt ist ein Weisungsverhältnis, das regelmäßig aus einem Arbeitsverhältnis resultiert und rechtlich nach außen erkennbar ist. Rechtsgrundlage ist § 855 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der Besitzdienerschaft dem Besitz rechtlich zuordnet abschließend. Besitzdiener begründet keinen eigenen Besitzwillen und keine selbstständige Zuordnung der Sache im Rechtssinn. Abzugrenzen ist Besitzdiener vom unmittelbaren Besitzer, der Sachherrschaft mit eigenem Besitzwillen ausübt. In der Praxis ist die Einordnung relevant für Besitzschutz und Zurechnung im betrieblichen Umfeld rechtssicher und funktional.