Besitz
In Kürze
Besitz bezeichnet die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache unabhängig von Eigentumsverhältnissen. Besitz ist rechtlich geschützt und vom Eigentum strikt zu unterscheiden.
Definition
Besitz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache beschreibt. Besitz erfasst die tatsächliche Sachherrschaft, getragen von einem nach außen erkennbaren Willen zur Ausübung dieser Herrschaft. Besitz liegt vor, wenn eine Person die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt und diese Beziehung nicht nur vorübergehend besteht. Rechtsgrundlage ist § 854 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der Besitz als tatsächliche Sachherrschaft unabhängig von der Rechtmäßigkeit definiert. Besitz begründet keine Aussage über das Eigentum oder die materielle Berechtigung an der Sache. Abzugrenzen ist Besitz vom Eigentum, das die rechtliche Herrschaft über eine Sache bezeichnet. In der Praxis ist Besitz relevant für Besitzschutzrechte und Zuordnungsfragen im betrieblichen und arbeitsrechtlichen Kontext.