Beschwerderecht
In Kürze
Beschwerderecht sichert Arbeitnehmern die Möglichkeit, betriebliche Beeinträchtigungen formfrei gegenüber zuständigen Stellen geltend zu machen. Es schützt vor Nachteilen aufgrund der Erhebung einer Beschwerde.
Definition
Beschwerderecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der das individuelle Recht von Arbeitnehmern zur Beanstandung betrieblicher Beeinträchtigungen beschreibt. Das Beschwerderecht erfasst Sachverhalte, bei denen sich Arbeitnehmer durch Arbeitgeber oder Kollegen benachteiligt oder beeinträchtigt fühlen. Das Beschwerderecht liegt vor, wenn eine Beschwerde gegenüber dem Arbeitgeber oder zuständigen betrieblichen Stellen erhoben ist. Rechtsgrundlage sind § 84 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie ergänzend § 85 BetrVG für die Beteiligung des Betriebsrats. Das Beschwerderecht begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte arbeitsrechtliche Maßnahme oder Sanktion. Abzugrenzen ist das Beschwerderecht von individualrechtlichen Klage- oder Antragsrechten vor staatlichen Gerichten eindeutig. In der Praxis ermöglicht es Arbeitnehmern eine interne Klärung betrieblicher Konflikte unter Schutz vor Benachteiligung.