Betriebsänderung
In Kürze
Die Betriebsänderung bezeichnet grundlegende organisatorische Eingriffe in einen Betrieb. Sie löst besondere Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus.
Definition
Betriebsänderung ist ein betriebsverfassungsrechtlicher Begriff zur Erfassung grundlegender struktureller Maßnahmen im Betrieb. Sie bezeichnet eine vom Arbeitgeber geplante Umgestaltung, die Organisation, Zweck, Anlagen oder Standort des Betriebs wesentlich verändert. Eine Betriebsänderung liegt vor, wenn die Maßnahme erhebliche Nachteile für die Belegschaft oder wesentliche Teile der Belegschaft verursachen kann. Tatbestandlich erforderlich sind eine unternehmerische Planungsentscheidung und deren erhebliche Auswirkung auf Arbeitsbedingungen oder Beschäftigung. Rechtsgrundlage ist § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats normiert. Die Betriebsänderung setzt voraus, dass dem Unternehmen regelmäßig mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer angehören. Typisierte Fallgruppen sind insbesondere Stilllegung, Verlegung, Zusammenschluss, Spaltung oder grundlegende Änderungen von Organisation und Arbeitsmethoden. Eine Betriebsänderung begründet keinen Anspruch auf den Fortbestand des Betriebs oder einzelner Arbeitsplätze. Abzugrenzen ist sie vom Betriebsübergang nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), bei dem der Rechtsträger wechselt. In der Praxis bildet die Betriebsänderung den Anknüpfungspunkt für Interessenausgleich, Sozialplan und mögliche Nachteilsausgleiche.