Betriebsaufspaltung
In Kürze
Die Betriebsaufspaltung ist ein steuerrechtlich geprägtes Strukturmodell mit zwei rechtlich getrennten Einheiten. Sie beruht auf sachlicher und personeller Verflechtung.
Definition
Betriebsaufspaltung ist ein steuerrechtliches Instrument zur Aufteilung eines Unternehmens in Besitz- und Betriebsunternehmen. Sie beschreibt die rechtliche Trennung betrieblicher Funktionen bei fortbestehender wirtschaftlicher Einheit. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen wird. Zusätzlich ist erforderlich, dass eine einheitliche personelle Beherrschung beider Unternehmen besteht. Die personelle Verflechtung setzt die Möglichkeit voraus, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen. Die sachliche Verflechtung erfordert die Überlassung funktional wesentlicher Betriebsgrundlagen zur Nutzung. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie aus einkommensteuerlichen Grundsätzen. Die Betriebsaufspaltung führt dazu, dass die Tätigkeit des Besitzunternehmens als gewerblich qualifiziert wird. Eine gesetzliche Pflicht zur Wahl dieser Struktur besteht nicht. Abzugrenzen ist die Betriebsaufspaltung von bloßer Vermögensverwaltung ohne sachliche Verflechtung. In der Praxis beeinflusst die Betriebsaufspaltung die steuerliche Behandlung von Einkünften und Betriebsvermögen erheblich.