Betriebsfremde Aufwendungen
In Kürze
Betriebsfremde Aufwendungen sind Aufwendungen ohne unmittelbaren Bezug zum Betriebszweck. Sie fallen unabhängig vom Umfang der betrieblichen Leistungserstellung an.
Definition
Betriebsfremde Aufwendungen ist ein steuerrechtlicher Begriff zur systematischen Einordnung nicht betriebszweckbezogener Aufwendungen. Erfasst werden Aufwendungen, die nicht durch die eigentliche Leistungserstellung oder den operativen Betriebszweck veranlasst sind. Betriebsfremde Aufwendungen liegen vor, wenn ein Aufwand zwar dem Unternehmen zuzurechnen ist, jedoch keinen funktionalen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit aufweist. Voraussetzung ist, dass der Aufwand unabhängig von Art, Umfang und Intensität der betrieblichen Aktivität entsteht. Die Einordnung erfolgt ausschließlich nach objektiven wirtschaftlichen Kriterien der betrieblichen Veranlassung. Betriebsfremde Aufwendungen begründen keinen Anspruch auf Berücksichtigung in der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie sind von betrieblichen Aufwendungen mit unmittelbarem Bezug zum Betriebszweck klar abzugrenzen. Für die Praxis sind Betriebsfremde Aufwendungen insbesondere für Abgrenzungsfragen zwischen Finanzbuchhaltung und interner Kalkulation bedeutsam. Betriebsfremde Aufwendungen beeinflussen regelmäßig den handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschluss, nicht jedoch die innerbetriebliche Kostensteuerung.