Betriebsferien
In Kürze
Betriebsferien sind vom Arbeitgeber festgelegte Zeiträume kollektiver Urlaubsnahme. Der Betrieb oder ein Betriebsteil ruht während dieser Zeit vollständig.
Definition
Betriebsferien sind ein arbeitsrechtliches Instrument der kollektiven Urlaubsgewährung. Sie bezeichnen die zeitweise Stilllegung eines Betriebs oder Betriebsteils durch arbeitgeberseitige Festlegung. Betriebsferien liegen vor, wenn Arbeitnehmer gleichzeitig unter Anrechnung auf den Erholungsurlaub freigestellt sind. Voraussetzung ist eine verbindliche Festlegung von Zeitraum und Dauer aus dringenden betrieblichen Gründen. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Verbindung mit § 87 Absatz 1 Nummer 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Betriebsferien begründen keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung zusätzlichen Urlaubs. Sie sind von individuellen Urlaubswünschen einzelner Arbeitnehmer eindeutig abzugrenzen. In der Praxis betreffen Betriebsferien insbesondere Urlaubsplanung, Betriebsstillstand und kollektive Arbeitsorganisation.