Betriebseinnahmen
In Kürze
Betriebseinnahmen sind durch die betriebliche Tätigkeit veranlasste Geld- oder Sachzuflüsse. Sie erhöhen den steuerlichen Gewinn eines Unternehmens.
Definition
Betriebseinnahmen ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet alle durch den Betrieb veranlassten Zugänge an Geld oder geldwerten Vorteilen. Betriebseinnahmen liegen vor, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Zufluss und betrieblicher Tätigkeit objektiv besteht. Voraussetzung ist die wirtschaftliche Zurechenbarkeit zum Betrieb unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Maßgeblich ist § 4 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung. Betriebseinnahmen begründen keinen eigenständigen Anspruch auf steuerliche Begünstigung oder Steuerfreiheit. Sie sind von privaten Einnahmen ohne betrieblichen Veranlassungszusammenhang eindeutig abzugrenzen. Für die Praxis sind Betriebseinnahmen zentral für Buchführung, Gewinnermittlung und steuerliche Erklärungspflichten.