Betriebsbedingte Kündigung
In Kürze
Die betriebsbedingte Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis aus Gründen der betrieblichen Organisation. Sie setzt einen dauerhaften Wegfall des Beschäftigungsbedarfs ohne Weiterbeschäftigungsmöglichkeit voraus.
Definition
Betriebsbedingte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur einseitigen Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Sie beschreibt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund dauerhaften Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs im Betrieb. Voraussetzung ist eine unternehmerische Entscheidung, deren Umsetzung den konkreten Arbeitsplatz oder vergleichbare Beschäftigungsmöglichkeiten entfallen lässt. Ferner darf keine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem freien Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen bestehen. Sind mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen, ist eine Auswahl nach sozialen Kriterien zwingend durchzuführen. Rechtsgrundlage der Betriebsbedingte Kündigung ist § 1 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) als Maßstab der sozialen Rechtfertigung. Vor ihrem Ausspruch ist der Betriebsrat ordnungsgemäß nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören. Die Betriebsbedingte Kündigung begründet keinen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung automatisch. Die Betriebsbedingte Kündigung ist von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen sachlich rechtlich eindeutig abzugrenzen. In der Praxis bestimmt sie maßgeblich gerichtliche Prüfungsmaßstäbe im Kündigungsschutzprozess und betriebliche Personalentscheidungen.