Betriebsausschuss
In Kürze
Ein Betriebsausschuss ist das geschäftsführende Organ des Betriebsrats bei größeren Gremien. Er erledigt laufende Aufgaben selbstständig innerhalb gesetzlich vorgegebener Zuständigkeiten.
Definition
Betriebsausschuss ist ein arbeitsrechtliches Organ des Betriebsrats zur Führung seiner laufenden Geschäftsangelegenheiten. Er übernimmt dauerhaft organisatorische und verwaltungsmäßige Aufgaben, die der Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen dienen. Betriebsausschuss besteht zwingend, wenn der Betriebsrat mindestens neun gewählte Mitglieder umfasst dauerhaft. Rechtsgrundlage ist § 27 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben verbindlich regelt. Der Betriebsausschuss begründet keine eigenständigen Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber außerhalb gesetzlicher Übertragungen. Er ist vom Gesamtbetriebsrat abzugrenzen, der betriebsübergreifend für mehrere Betriebe zuständig ist. In der Praxis sichert das Gremium eine effiziente Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats im Tagesgeschäft.