Betriebsfrieden
In Kürze
Betriebsfrieden bezeichnet einen Zustand störungsfreier Zusammenarbeit aller betrieblich Beteiligten. Er beschreibt das funktionale Zusammenwirken im Betrieb ohne nachhaltige Konflikte.
Definition
Betriebsfrieden ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt einen Zustand geordneter, konfliktfreier Zusammenarbeit im Betrieb zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und betrieblicher Interessenvertretung. Der Betriebsfrieden liegt vor, wenn der Arbeitsablauf nicht durch nachhaltige Spannungen, Pflichtverletzungen oder kollektive Konflikte beeinträchtigt ist. Voraussetzung ist die tatsächliche Einhaltung gegenseitiger Rücksichtnahmepflichten sowie betrieblicher Verhaltensanforderungen im laufenden Arbeitsverhältnis. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz in den §§ 2 und 74 Absatz 2 BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Herstellung oder dauerhaften Aufrechterhaltung des Betriebsfrieden besteht nicht. Der Begriff ist vom tarifrechtlichen Arbeitsfrieden während der Laufzeit eines Tarifvertrags abzugrenzen. Betriebsfrieden besitzt praktische Bedeutung bei der Bewertung betriebsstörenden Verhaltens und bei betriebsverfassungsrechtlichen Maßnahmen.