Betriebsnummer
In Kürze
Die Betriebsnummer ist eine staatlich vergebene Identifikationsnummer für Arbeitgeber im Sozialversicherungssystem. Sie ermöglicht die eindeutige Zuordnung von Beschäftigtendaten zu einem Betrieb.
Definition
Die Betriebsnummer ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet eine achtstellige numerische Kennung zur eindeutigen Identifizierung eines Arbeitgebers im Sozialversicherungsrecht. Die Betriebsnummer knüpft an einen eigenständigen Betriebsbegriff an und nicht an das rechtliche Unternehmen. Maßgeblich ist eine organisatorisch abgrenzbare Einheit, in der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitgebers oder eines Bevollmächtigten. Rechtsgrundlage ist § 28a Absatz 3 Nummer 6 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) in Verbindung mit der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Eine Verpflichtung zur Beantragung besteht nur bei Aufnahme sozialversicherungspflichtiger oder geringfügiger Beschäftigung. Die Betriebsnummer begründet keinen eigenständigen arbeitsvertraglichen Status oder materiellen Anspruch. Sie ist von sonstigen Registrierungsnummern anderer Behörden oder Kammern abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht sie die automatisierte Meldung von Beschäftigungsdaten und die Erstellung amtlicher Beschäftigungsstatistiken.