Betriebsordnung
In Kürze
Die Betriebsordnung regelt das innerbetriebliche Ordnungs- und Zusammenarbeitsverhalten verbindlich. Sie wirkt betriebsintern und konkretisiert das Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Definition
Betriebsordnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Betriebsordnung bezeichnet ein innerbetriebliches Regelwerk zur Ordnung des Verhaltens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer. Sie erfasst allgemeine, abstrakt formulierte Vorgaben für betriebliche Abläufe, Sicherheit, Ordnung und Zusammenarbeit. Voraussetzung ist eine auf Dauer angelegte Regelung mit Geltung für alle oder bestimmte Arbeitnehmergruppen. Die Betriebsordnung wird durch den Arbeitgeber erlassen und wirkt unmittelbar im Arbeitsverhältnis. Soweit Regelungen das Ordnungsverhalten betreffen, besteht Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Inhalte außerhalb der Mitbestimmung richten sich nach dem Direktionsrecht gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO). Die Betriebsordnung begründet keinen eigenständigen individualrechtlichen Anspruch der Arbeitnehmer. Sie ist von der Betriebsvereinbarung abzugrenzen, die als kollektivrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat entsteht. In der Praxis dient die Betriebsordnung der einheitlichen Steuerung betrieblicher Verhaltens- und Organisationsanforderungen.