Betriebsratsanhörung
In Kürze
Die Betriebsratsanhörung ist ein zwingendes Beteiligungsverfahren vor Kündigungen. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, ist die Kündigung unwirksam.
Definition
Betriebsratsanhörung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur zwingenden Beteiligung des Betriebsrats vor personellen Einzelmaßnahmen. Die Betriebsratsanhörung verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat die beabsichtigte Maßnahme vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Voraussetzung ist die rechtzeitige Information über Person, Art, Zeitpunkt und Gründe der geplanten Maßnahme. Die Unterrichtung muss so erfolgen, dass der Betriebsrat seine Stellungnahme sachgerecht vorbereiten kann. Rechtsgrundlage der Betriebsratsanhörung ist § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Kündigungen von Arbeitnehmern im Betrieb. Eine Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung wird durch das Verfahren nicht begründet. Die Anhörung ist von mitbestimmungspflichtigen Zustimmungsverfahren bei Einstellungen oder Versetzungen abzugrenzen rechtlich. Eine fehlerhafte oder unterlassene Betriebsratsanhörung führt zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung regelmäßig. In der Praxis bestimmt das Verfahren Ablauf, Fristen und Risikoverteilung bei arbeitgeberseitigen Kündigungsentscheidungen. Der Betriebsrat kann innerhalb gesetzlicher Fristen Bedenken äußern oder der Kündigung ausdrücklich widersprechen. Der Arbeitgeber hat die Stellungnahme bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen und zu dokumentieren.