Betriebsratsmitglied
In Kürze
Ein Betriebsratsmitglied ist ein von den Arbeitnehmern gewähltes Mitglied des Betriebsrats. Es nimmt das Amt ehrenamtlich wahr und genießt besonderen gesetzlichen Schutz.
Definition
Ein Betriebsratsmitglied ist ein Arbeitnehmer eines Betriebs, der aufgrund einer Betriebsratswahl in den Betriebsrat gewählt wurde. Es gehört dem kollektiven Vertretungsorgan der Arbeitnehmer an und wirkt an dessen Beschlüssen und Aufgaben mit. Voraussetzung für die Wahl ist das passive Wahlrecht nach § 8 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere eine Mindestzugehörigkeit zum Betrieb. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich auf die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats von vier Jahren angelegt und endet unter anderem durch Amtsniederlegung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Verlust der Wählbarkeit. Betriebsratsmitglieder handeln unabhängig und weisungsfrei, sind zur Neutralität verpflichtet und haben an Sitzungen mitzuwirken. Sie unterliegen einer gesetzlichen Schweigepflicht hinsichtlich Betriebs-, Geschäfts- und personenbezogener Daten. Das Amt wird unentgeltlich ausgeübt, begründet jedoch Ansprüche auf Freistellung, Entgeltfortzahlung und erforderliche Schulungen. Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der ordentliche Kündigungen grundsätzlich ausschließt und außerordentliche Kündigungen nur unter strengen Voraussetzungen zulässt. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz.