Betriebsratsschulung
In Kürze
Die Betriebsratsschulung sichert notwendige Fachkenntnisse für die sachgerechte Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben. Sie betrifft Inhalt, Erforderlichkeit und Kostenübernahme von Schulungsmaßnahmen.
Definition
Betriebsratsschulung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur qualifizierten Wissensvermittlung für Mitglieder eines Betriebsrats. Er bezeichnet organisierte Schulungs- oder Bildungsveranstaltungen mit Bezug zur gesetzlich zugewiesenen Aufgabenwahrnehmung des Gremiums. Eine Betriebsratsschulung liegt vor, wenn Inhalte objektiv betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse vermitteln und für die konkrete Amtsausübung erforderlich sind. Maßgeblich sind der bestehende Wissensstand des einzelnen Mitglieds und die aktuelle betriebliche Situation. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung folgt aus § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Kosten der Betriebsratsschulung sind nach § 40 Absatz 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung ohne vorherigen ordnungsgemäßen Gremienbeschluss besteht nicht allein. Die Betriebsratsschulung ist von allgemeiner beruflicher Fortbildung ohne spezifischen Amtsbezug abzugrenzen klar. Sie strukturiert die Qualifizierung der Mitglieder und beeinflusst rechtssichere Beschlussfassungen im betrieblichen Alltag.