Betriebsratssitzungen
In Kürze
Betriebsratssitzungen sind formalisierte Zusammenkünfte des Betriebsrats zur internen Beratung und Beschlussfassung. Sie folgen gesetzlichen Verfahrensregeln und bilden den organisatorischen Kern der laufenden Betriebsratsarbeit.
Definition
Betriebsratssitzungen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff zur internen Willensbildung des Betriebsrats im Betrieb. Sie bezeichnen die formalisierte Zusammenkunft aller ordnungsgemäß geladenen Mitglieder zur Beratung und Beschlussfassung betriebsverfassungsrechtlicher Angelegenheiten. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Einladung mit Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums. Die Sitzung findet grundsätzlich als Präsenzsitzung während der Arbeitszeit unter Wahrung der Nichtöffentlichkeit statt. Beschlüsse werden ausschließlich mündlich beraten und mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Ersatzmitglieder nehmen nur bei Verhinderung ordentlicher Mitglieder mit gleichen Rechten zeitweise teil. Rechtsgrundlage der Betriebsratssitzungen sind §§ 29 und 30 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für Einberufung und Durchführung. Ein Überwachungs- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Ablauf oder Inhalt besteht nicht. Betriebsratssitzungen sind von informellen Gesprächen oder bloßen Arbeitstreffen ohne Beschlusskompetenz klar abzugrenzen. Für die Praxis strukturieren Betriebsratssitzungen die rechtssichere Entscheidungsfindung und sichern wirksame Beteiligungsrechte.