Betriebsratswahl
In Kürze
Die Betriebsratswahl bestimmt die personelle Zusammensetzung des Betriebsrats durch eine gesetzlich geregelte Abstimmung. Sie sichert die demokratische Legitimation der betrieblichen Interessenvertretung.
Definition
Betriebsratswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur demokratischen Bildung eines Betriebsrats im Betrieb. Sie bezeichnet das gesetzlich strukturierte Verfahren zur Wahl von Arbeitnehmervertretern durch die Belegschaft. Die Betriebsratswahl liegt vor, wenn wahlberechtigte Arbeitnehmer in geheimer und unmittelbarer Abstimmung Mitglieder bestimmen. Voraussetzung ist ein Betrieb mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern und drei wählbaren Personen. Wahlberechtigt sind alle volljährigen Arbeitnehmer ohne leitende Angestellte, soweit keine gesetzlichen Ausschlüsse greifen. Das Wahlverfahren wird durch einen Wahlvorstand organisiert und nach festen formellen Regeln durchgeführt. Die regelmäßige Betriebsratswahl findet alle vier Jahre innerhalb eines bundesweit festgelegten Wahlzeitraums statt. Rechtsgrundlage sind § 1 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und § 13 Absatz 1 BetrVG. Ein Anspruch auf Durchführung außerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen besteht nicht. Die Betriebsratswahl ist von der bloßen Bestellung von Arbeitnehmervertretungen ohne Wahlverfahren abzugrenzen. Sie begründet die rechtliche Handlungsfähigkeit des Betriebsrats für Beteiligungsrechte im betrieblichen Alltag.