Betriebsratswahlen
In Kürze
Betriebsratswahlen regeln die demokratische Wahl der betrieblichen Interessenvertretung durch Arbeitnehmer. Sie erfolgen nach gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und Verfahren.
Definition
Betriebsratswahlen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff zur demokratischen Bestellung eines Betriebsrats im Betrieb. Sie bezeichnen das gesetzlich geregelte Wahlverfahren zur Bestimmung der Mitglieder der betrieblichen Arbeitnehmervertretung. Betriebsratswahlen liegen vor, wenn wahlberechtigte Arbeitnehmer in geheimer und unmittelbarer Stimmabgabe Betriebsratsmitglieder bestimmen. Voraussetzung ist ein Betrieb mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern und mindestens drei wählbaren Personen. Wahlberechtigung und Wählbarkeit bestimmen sich nach persönlichen und betrieblichen Kriterien sowie Mindestzugehörigkeitszeiten. Die Durchführung erfolgt unter Leitung eines Wahlvorstands nach verbindlichen formellen Vorgaben. Regelmäßige Betriebsratswahlen finden in einem bundesweit festgelegten Wahlzeitraum mit vierjährigem Turnus statt. Rechtsgrundlagen sind § 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie §§ 7 bis 20 BetrVG. Ein Anspruch auf Einflussnahme des Arbeitgebers auf Ablauf oder Ergebnis besteht nicht. Betriebsratswahlen sind von informellen Mitarbeiterbefragungen ohne Rechtswirkung abzugrenzen. Sie begründen die rechtliche Legitimation des Betriebsrats für Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte.