Betriebsübergang
In Kürze
Der Betriebsübergang beschreibt den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils. Dabei bleiben bestehende Arbeitsverhältnisse mit unverändertem Inhalt erhalten.
Definition
Betriebsübergang ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Übertragung eines Betriebs oder Betriebsteils. Er bezeichnet den rechtsgeschäftlichen Wechsel des Inhabers unter Wahrung der organisatorischen Identität der wirtschaftlichen Einheit. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn eine auf Dauer angelegte Gesamtheit von Personen oder Sachen fortgeführt wird. Voraussetzung ist die tatsächliche Weiterführung der betrieblichen Tätigkeit durch den neuen Inhaber. Der neue Arbeitgeber tritt automatisch in Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die Arbeitsverhältnisse bestehen inhaltlich unverändert fort und wechseln lediglich den Vertragspartner. Rechtsgrundlage ist § 613a Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist rechtlich unzulässig. Der Betriebsübergang ist von einer Betriebsstilllegung mit anschließender Neugründung ohne Identitätswahrung abzugrenzen. Für die Praxis sichert der Betriebsübergang Kontinuität von Beschäftigung und kollektivrechtlichen Regelungen.