Betriebsurlaub
In Kürze
Betriebsurlaub bezeichnet eine vom Arbeitgeber festgelegte, zeitlich gebündelte Urlaubsnahme. Er betrifft die kollektive Stilllegung betrieblicher Arbeit für einen bestimmten Zeitraum.
Definition
Betriebsurlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur kollektiv festgelegten zeitlichen Lage von Erholungsurlaub. Er beschreibt die vom Arbeitgeber angeordnete Inanspruchnahme von Urlaubstagen für alle oder einzelne Betriebsteile. Betriebsurlaub liegt vor, wenn die Arbeitsleistung betriebsbedingt vorübergehend ruht und Urlaubstage verbindlich zugeordnet werden. Voraussetzung ist das Vorliegen überwiegender betrieblicher Belange sowie die Wahrung eines angemessenen frei verfügbaren Urlaubsanteils. Die Anordnung erfolgt einseitig im Rahmen des Direktionsrechts unter Beachtung bestehender Mitbestimmungsrechte. Der Urlaub wird auf den individuellen Urlaubsanspruch angerechnet und grundsätzlich vergütet. Rechtsgrundlage der zeitlichen Festlegung ist § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ein unbezahlter Betriebsurlaub ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist unzulässig. Betriebsurlaub ist von einer bezahlten Freistellung mangels Beschäftigungsmöglichkeit bei bereits genehmigtem Urlaub abzugrenzen. Für die Praxis dient Betriebsurlaub der planbaren Steuerung betrieblicher Auslastung und Urlaubszeiten.