Betriebsvereinbarung
In Kürze
Die Betriebsvereinbarung regelt verbindlich Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie wirkt normativ auf Arbeitsverhältnisse und ist schriftlich abzuschließen.
Definition
Betriebsvereinbarung ist ein arbeitsrechtliches Instrument der kollektiven Regelung betrieblicher Arbeitsbedingungen und Mitbestimmungsangelegenheiten. Die Betriebsvereinbarung begründet verbindliche Normenwirkung für bestehende Arbeitsverhältnisse innerhalb eines konkret abgegrenzten Betriebs. Sie liegt vor, wenn Inhalt, Geltungsbereich und Durchführungsverantwortung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat festgelegt sind. Rechtsgrundlage ist § 77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in Verbindung mit § 87 BetrVG. Die Betriebsvereinbarung wirkt unmittelbar und zwingend, soweit keine günstigeren individualvertraglichen Regelungen bestehen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung besteht unabhängig vom Bestehen eines Betriebsrats nicht. Sie ist vom Tarifvertrag abzugrenzen, da Tarifnormen der Betriebsvereinbarung im Kollisionsfall vorgehen. In der Praxis steuert sie betriebliche Abläufe standardisiert und schafft verbindliche Rahmenbedingungen für den Arbeitgeber.