Betriebsverfassung
In Kürze
Die Betriebsverfassung ordnet die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und betrieblicher Arbeitnehmervertretung. Sie bestimmt Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Betrieb verbindlich.
Definition
Betriebsverfassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Betriebsverfassung beschreibt die rechtliche Ordnung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und gewählter betrieblicher Interessenvertretung im Betrieb. Sie liegt vor, wenn gesetzlich zugewiesene Beteiligungsrechte und Pflichten strukturell festgelegt und funktionsbezogen ausgestaltet sind. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Betriebsverfassung regelt Zuständigkeiten, Verfahren und Grenzen der Mitwirkung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Eine unmittelbare Begründung individualrechtlicher Ansprüche der Arbeitnehmer erfolgt durch die Betriebsverfassung nicht. Sie ist von der Personalvertretung abzugrenzen, da diese im öffentlichen Dienst auf anderen gesetzlichen Grundlagen beruht. In der Praxis bildet die Betriebsverfassung den institutionellen Rahmen für betriebliche Mitbestimmung und Konfliktlösung.