Betriebsverfassungsgesetz
In Kürze
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Arbeitnehmervertretung. Es legt Beteiligungsrechte und Verfahren der betrieblichen Mitbestimmung verbindlich fest.
Definition
Betriebsverfassungsgesetz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die kollektive Ordnung der Zusammenarbeit im Betrieb normiert. Das Betriebsverfassungsgesetz bestimmt Rechte, Pflichten und Verfahren zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Arbeitnehmervertretung verbindlich. Es gilt, wenn betriebliche Interessenvertretungen gewählt sind und Beteiligungsrechte gesetzlich zugewiesen werden. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als zentrale Norm der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland. Es begründet keine individualvertraglichen Ansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber unmittelbar. Es ist vom Personalvertretungsrecht abzugrenzen, das für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt. In der Praxis strukturiert das Betriebsverfassungsgesetz Beteiligungsprozesse, Konfliktlösung und innerbetriebliche Entscheidungsfindung dauerhaft.