Betriebswirtschaftslehre
In Kürze
Die Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit der Analyse und Steuerung betrieblicher Prozesse in Unternehmen. Sie unterstützt strukturierte Entscheidungen über Ressourcen, Organisation und Leistung.
Definition
Betriebswirtschaftslehre ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der systematisch betriebliche Entscheidungszusammenhänge innerhalb von Unternehmen beschreibt. Die Betriebswirtschaftslehre erfasst die Planung, Organisation, Steuerung und Kontrolle unternehmerischer Leistungs- und Austauschprozesse. Sie liegt vor, wenn betriebliche Abläufe unter Annahme knapper Ressourcen analysiert und zielorientiert ausgestaltet werden. Untersucht werden dabei Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung, Personal und Führung als funktional verbundene Teilbereiche. Ziel ist die sachgerechte Unterstützung verantwortlicher Personen bei effizienten Mittelverwendungen und nachhaltiger Zielerreichung. Der Begriff begründet weder normative Vorgaben noch eigenständige Rechte oder Pflichten im Arbeitsverhältnis. Von der Volkswirtschaftslehre unterscheidet sich die Betriebswirtschaftslehre durch ihren Fokus auf einzelne Betriebe. In der Praxis dient die Betriebswirtschaftslehre als Analysegrundlage für betriebliche Entscheidungen und Gremienarbeit.