BetrVG
In Kürze
Das BetrVG ist das zentrale Gesetz der betrieblichen Mitbestimmung. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Definition
BetrVG ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Das BetrVG bezeichnet das Betriebsverfassungsgesetz als gesetzliche Grundlage der betrieblichen Interessenvertretung in privaten Unternehmen. Es regelt die Bildung, Organisation und Zuständigkeiten von Betriebsräten sowie deren Rechte und Pflichten. Das BetrVG erfasst die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und gewählter Arbeitnehmervertretung auf betrieblicher Ebene. Es liegt vor, wenn Arbeitnehmer eines Betriebs ihre Beteiligungsrechte kollektiv durch einen Betriebsrat wahrnehmen. Anwendungsbereich des BetrVG sind Betriebe der Privatwirtschaft, unabhängig von der Rechtsform des Arbeitgebers. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte normiert. Das BetrVG begründet keinen individuellen Anspruch einzelner Arbeitnehmer auf bestimmte Maßnahmen des Arbeitgebers. Vom BetrVG zu unterscheiden sind personalvertretungsrechtliche Regelungen für den öffentlichen Dienst. In der Praxis bildet das BetrVG den verbindlichen Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.