Beurteilungsgrundsätze
In Kürze
Beurteilungsgrundsätze legen verbindliche Maßstäbe für die Bewertung von Arbeitnehmern fest. Sie strukturieren Beurteilungen nach einheitlichen und vergleichbaren Kriterien.
Definition
Beurteilungsgrundsätze ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im kollektiven Arbeitsrecht mit normierter Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Begriff bezeichnet abstrakte Regeln zur einheitlichen Bewertung von Leistung Verhalten und Eignung. Beurteilungsgrundsätze erfassen Kriterien Verfahren und Maßstäbe für vergleichbare personenbezogene Leistungsbeurteilungen im Betrieb allgemein. Sie liegen vor wenn Bewertungssysteme vorab festgelegt einheitlich angewendet und dokumentiert sind. Rechtsgrundlage ist § 94 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG als zwingende Mitbestimmungsnorm des Betriebsrats. Eine individuelle Leistungsbeurteilung ohne allgemeine Vorgaben wird dadurch nicht selbst geregelt unmittelbar. Von Stellenbeschreibungen unterscheiden sich Beurteilungsgrundsätze durch ihren Bewertungs und Vergleichscharakter im Betrieb. In der Praxis steuern Beurteilungsgrundsätze Personalentscheidungen und sichern die Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Die Regelungen betreffen sowohl Auswahl der Bewertungsmerkmale als auch Ablauf Form und Auswertung. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf Einführung Änderung und Anwendung der festgelegten Regeln. Bei fehlender Zustimmung sind darauf gestützte Beurteilungen rechtlich unwirksam im Betrieb insgesamt. Kommt keine Einigung zustande entscheidet die Einigungsstelle verbindlich für beide Seiten abschließend.