Beweisverwertungsverbot
In Kürze
Das Beweisverwertungsverbot schließt bestimmte Beweismittel von der gerichtlichen Entscheidungsfindung aus. Es greift nur in rechtlich zwingenden Ausnahmefällen.
Definition
Beweisverwertungsverbot ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Das Beweisverwertungsverbot bezeichnet den Ausschluss einzelner Beweismittel von der gerichtlichen Würdigung trotz grundsätzlicher Beweisfreiheit. Es liegt vor, wenn Beweise unter Verstoß gegen Gesetze oder grundrechtlich geschützte Positionen erlangt wurden oder ihre Verwertung unverhältnismäßig wäre. Maßgeblich sind insbesondere Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder datenschutzrechtlicher Vorgaben im Arbeitsverhältnis. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Grundgesetz GG sowie aus spezialgesetzlichen Regelungen, etwa dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Das Beweisverwertungsverbot erfordert regelmäßig eine einzelfallbezogene Interessenabwägung zwischen Wahrheitsermittlung und Grundrechtsschutz. Eine automatische Unverwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweise besteht nicht. Vom Beweiserhebungsverbot unterscheidet sich das Beweisverwertungsverbot durch den bereits abgeschlossenen Gewinnungsakt. In der Praxis begrenzt das Beweisverwertungsverbot die Nutzung bestimmter Erkenntnisse in Kündigungs- und Beschlussverfahren. Das Beweisverwertungsverbot begründet keinen Anspruch auf Klageabweisung oder Prozessgewinn.