Big Data
In Kürze
Big Data bezeichnet den systematischen Umgang mit sehr großen, heterogenen Datenmengen. Der Fokus liegt auf technischer Verarbeitung, Analyse und Nutzung dieser Datenbestände.
Definition
Big Data ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt den technischen und organisatorischen Umgang mit sehr großen, schnell wachsenden und strukturell heterogenen Datenmengen. Der Begriff umfasst insbesondere das Erfassen, Zusammenführen, Speichern und algorithmische Auswerten umfangreicher digitaler Datenbestände. Big Data liegt vor, wenn Datenmengen aufgrund ihres Volumens, ihrer Vielfalt oder Geschwindigkeit mit herkömmlichen Methoden nicht effizient verarbeitet werden können. Die Verarbeitung erfolgt regelmäßig automatisiert unter Einsatz verteilter Systeme und statistischer oder lernender Verfahren. Big Data erfordert festgelegte Prozesse zur Datenintegration, Datenanalyse und Ergebniserzeugung innerhalb informationstechnischer Infrastrukturen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung oder Einführung besteht nicht. Big Data ist von klassischer Datenverarbeitung abzugrenzen, die auf begrenzte, klar strukturierte Datensätze ausgerichtet ist. Die Nutzung erfolgt in der Praxis häufig zur Mustererkennung, Prognosebildung oder Entscheidungsunterstützung in betrieblichen Kontexten.