Binnenmarkt
In Kürze
Der Binnenmarkt bezeichnet einen einheitlichen Wirtschaftsraum mit gleichen Wettbewerbsbedingungen. Er ermöglicht freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften.
Definition
Binnenmarkt ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er beschreibt einen abgegrenzten Wirtschaftsraum, in dem wirtschaftliche Tätigkeiten nach weitgehend einheitlichen Regeln erfolgen. Der Binnenmarkt liegt vor, wenn Handelshemmnisse zwischen den beteiligten Gebieten rechtlich beseitigt sind. Voraussetzung ist die rechtliche Gewährleistung freier Verkehrs- und Niederlassungsrechte für Marktteilnehmer innerhalb dieses Raums. Die Ausgestaltung erfolgt durch verbindliche Marktregeln, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und Erwerbstätige sicherstellen. Rechtsgrundlage ist insbesondere Artikel 26 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Der Binnenmarkt begründet keine Verpflichtung zur vollständigen steuerlichen oder sozialen Harmonisierung. Er ist vom Außenmarkt abzugrenzen, da dort der Waren- und Dienstleistungsverkehr zusätzlichen staatlichen Beschränkungen unterliegt. In der Praxis beeinflusst der Binnenmarkt die Mobilität von Arbeitskräften und die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen.