Branntweinsteuer
In Kürze
Die Branntweinsteuer ist eine bundesrechtliche Verbrauchsteuer auf Alkohol. Sie betrifft Herstellung, Einfuhr und gewerbliche Verwendung alkoholischer Erzeugnisse.
Definition
Branntweinsteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung steuerlicher Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Tätigkeit mit Alkohol. Die Branntweinsteuer bezeichnet eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf reinen Alkohol und alkoholhaltige Erzeugnisse. Sie knüpft objektiv an die Herstellung, Einfuhr oder gewerbliche Abgabe von Alkohol an. Die Branntweinsteuer lag vor, wenn steuerpflichtiger Alkohol im Inland in den steuerrechtlich relevanten Verkehr gelangte. Rechtsgrundlage war das Branntweinmonopolgesetz BranntwMonG, abgelöst durch das Alkoholsteuergesetz AlkStG. Die Steuerpflicht bestand unabhängig von arbeitsvertraglichen Beziehungen oder betrieblichen Organisationsformen. Die Branntweinsteuer begründete keinen arbeitsrechtlichen Anspruch oder eine Verpflichtung von Arbeitnehmern. Von staatlich harmonisierten Verbrauchsteuern unterscheidet sie sich durch ihre historische Anbindung an das Branntweinmonopol. In der Praxis wirkte sie auf Betriebe mit alkoholbezogenen Tätigkeiten über Kostenstrukturen und Abgabepflichten ein.