Buchführungspflicht
In Kürze
Buchführungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Buchführung. Sie betrifft Kaufleute und bestimmte Unternehmer nach Handels- und Steuerrecht.
Definition
Buchführungspflicht ist ein handels- und steuerrechtliches Instrument zur verbindlichen Dokumentation unternehmerischer Geschäftsvorfälle. Die Buchführungspflicht verpflichtet bestimmte Unternehmer zur Führung von Büchern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Sie liegt vor, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur systematischen Aufzeichnung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen besteht. Maßgeblich ist die Kaufmannseigenschaft oder das Überschreiten gesetzlicher Umsatz- oder Gewinngrenzen. Rechtsgrundlagen sind § 238 Handelsgesetzbuch HGB sowie §§ 140 und 141 Abgabenordnung AO. Die Pflicht umfasst insbesondere die laufende Buchführung und die Erstellung eines Jahresabschlusses. Selbständig Tätige ohne Kaufmannseigenschaft unterliegen regelmäßig keiner Buchführungspflicht im handelsrechtlichen Sinn. Die Buchführungspflicht begründet keine Verpflichtung zur Gewinnerzielung oder bestimmten Unternehmensform. Von bloßen Aufzeichnungspflichten unterscheidet sich Buchführungspflicht durch den Zwang zur doppelten Buchführung. In der Praxis dient sie der Besteuerung, der Gläubigerinformation und der rechtlichen Kontrolle unternehmerischer Tätigkeit.