Bundesbank
In Kürze
Die Bundesbank ist die nationale Zentralbank Deutschlands. Sie wirkt an der Stabilität von Währung, Finanzsystem und Zahlungsverkehr mit.
Definition
Bundesbank ist ein staatliches Zentralbankinstitut mit währungs- und finanzpolitischer Funktion im öffentlichen Recht. Sie nimmt Aufgaben der nationalen Zentralbank innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken wahr. Die Bundesbank wirkt bei der Geldpolitik des Eurosystems mit und setzt diese national um. Sie erfüllt hoheitliche Aufgaben in den Bereichen Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr und Finanzstabilität. Zuständigkeiten bestehen, soweit sie unionsrechtlich oder national nicht der Europäischen Zentralbank übertragen sind. Die Bundesbank ist organisatorisch eigenständig und institutionell unabhängig ausgestaltet. Rechtsgrundlage ist Artikel 88 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank (Bundesbankgesetz, BBankG). Eine fachliche Weisungsgebundenheit gegenüber der Bundesregierung besteht nicht. Die Bundesbank ist von der Europäischen Zentralbank abzugrenzen, welche die geldpolitische Entscheidungsgewalt im Euroraum innehat. Sie unterhält regionale Hauptverwaltungen und Filialen zur Wahrnehmung operativer Aufgaben. In der Praxis gewährleistet die Bundesbank die Funktionsfähigkeit des Geldwesens und die Stabilität des Finanzsystems.